Stellungnahme zum Kabinettausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus

Stellungnahme zum Kabinettausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus

3. September 2020

von CLAIM

CLAIM fordert ein etabliertes Verständnis von Rassismus, das auch antimuslimischen Rassismus einschließt sowie den Ausbau von Melde- und Beratungsstrukturen.

Berlin, 03.09.2020 — Gemeinsam mit weiteren Initiativen, Verbänden, NGOs und Wissenschaftler*innen hat CLAIM die zentralen Forderungen der 35 Allianzmitglieder im Rahmen der Anhörung des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus noch einmal eingebacht.

In der Anhörung betonte Rima Hanano von CLAIM „Die Existenz von antimuslimischem Rassismus muss angemessen wahrgenommen und ernst genommen werden.  In medialen und politischen Debatten werden Muslim*innen fast ausschließlich als Problem und im Kontext von Sicherheitsdiskursen adressiert, was die Islamfeindlichkeit in der Breite der Bevölkerung immer weiter befeuert. Diese Einstellungen resultieren in alltäglicher Diskriminierung und sogar gewalttätigen Übergriffen.“

Jeden Tag werden in Deutschland Muslim*innen und Menschen, die als Muslim*innen wahrgenommen werden, zur Zielscheibe für Übergriffe und erfahren Diskriminierung. 2019 wurden 950 islamfeindliche Straften erfasst (BMI). Die Dunkelziffer liegt höher.

Diskurse der „Unterwanderung“ und „Islamisierung“ stoßen insbesondere auch jenseits des rechten Randes zunehmend auf Resonanz. Islamfeindlichkeit bildet ein Einfallstor für rechte Ideologien, welche wiederum auch den Antisemitismus erstarken lassen sowie die Abwertung von Sinti und Roma, LGBTIQ-Personen, People of Color oder Frauen. Diese Zusammenhänge werden in der aktuellen Debatte kaum oder gar nicht thematisiert.

Maßnahmen dürfen daher nicht nur die Bekämpfung von Rechtsextremismus in den Blick nehmen, sondern müssen auch die spezifische Ablehnung von Musliminnen adressieren, die als solche attackiert werden.

Wie beim Alltagsrassismus auch, muss die strukturelle Ebene der Diskriminierung mit in den Blick genommen werden, um wirksam zu sein. Denn Rassismus und der Antimuslimische Rassismus sind nicht ausschließlich Phänomene der extrem Rechten, sondern sind in der Mitte der Gesellschaft verankert. Dies gilt es ernst zu nehmen.

Die zentralen Forderungen:

1. Die Etablierung einer einheitlichen, verbindlichen Arbeitsdefinition von Rassismus und seinen vielfältigen Ausprägungen: konkret und insbesondere auch des antimuslimischen Rassismus auf Bundes- und Länderebene – als Basis für staatliches Handeln.

Um Rassismus und konkret antimuslimischen Rassismus zurückzudrängen, ist es unerlässlich Rassismus und antimuslimischen Rassismus auch zu definieren. Nur dann können die Dimension statistisch erfasst und Maßnahmen auch wirksam entwickelt werden.

2. Der Ausbau von Melde- und Beratungsstrukturen – sowohl lokal als auch bundesweit, um Betroffene jetzt sofort zu unterstützen.

Für den Ausbau von Melde- und Beratungsstrukturen – explizit auch zu antimuslimischem Rassismus – müssen entsprechende finanzielle Ressourcen bereitgestellt werden, um dem tatsächlichen Bedarf gerecht zu werden.

Die Beratungsstruktur für Betroffene von antimuslimischem Rassismus ist in Deutschland nicht ausreichend – viele sind auf sich allein gestellt und wissen nicht, an wen sie sich wenden können. Hier gilt es insbesondere auch die muslimische Zivilgesellschaft zu stärken, die über große Expertise verfügt und für Betroffene häufig die erste Anlaufstelle darstellt.

Einen umfangreichen Forderungskatalog  mit Empfehlungen, die für eine wirksame Bekämpfung von Rassismus und konkret antimuslimischen Rassismus unerlässlich sind hat CLAIM den Mitgliedern des Kabinettausschusses und er Bundesregierung bereits im Juni vorgelegt.