Neues Policy Paper: Antimuslimische Vorfälle erkennen und erfassen

Neues Policy Paper: Antimuslimische Vorfälle erkennen und erfassen

14. Juli 2021

Antimuslimische Einstellungen sind in Deutschland und Österreich weit verbreitet.

Die Prävention und der Schutz vor antimuslimischen Übergriffen und Diskriminierungen setzen Klarheit über das Phänomen und das tatsächliche Ausmaß voraus. Hierfür sind zum einen ein einheitliches und etabliertes Verständnis von antimuslimischem Rassismus als auch Indikatoren notwendig, die dazu dienen, einen antimuslimischen Gehalt einer Handlung in der Praxis zu identifizieren und einzuordnen.

Die Autor*innen Elisabeth Walser, Güzin Ceyhan und Rima Hanano zeigen im vorliegenden Policy Paper auf, wie antimuslimische Motive deutlicher ein- und zugeordnet werden können.

Hierfür wurden acht Indikatoren weiterentwickelt, die Organisationen und Behörden helfen sollen, ein antimuslimisches Motiv zu erkennen und Hasskriminalität effektiver zu erfassen. Diese sind an die „bias indicators of anti Muslim hate crimes“ des Office for Democratic Institutions and Human Rights (ODIHR) angelehnt.

Diese wurden gemeinsam mit Antidiskriminierungs-, Beratungs- und Dokumentationsstellen aus Österreich und Deutschland weiterentwickelt und auf Diskriminierungen ausgeweitet.

Darüber hinaus werden in dem Policy Paper effektive Maßnahmen zur Prävention von antimuslimischen Übergriffen und Diskriminierungen dargestellt. Zu diesen gehören:

1.        Arbeitsdefinition und Indikatoren zur Einordnung und Erfassung

2.       Flächendeckende Erfassung

3.       Ausbau von Beratungs- und Unterstützungsstukturen

4.       Empowerment von Betroffenen

5.        Rassismuskritisches Denken und Handeln fördern

Notwendige Handlungsempfehlungen, um antimuslimischen Rassismus langfristig sichtbar zu machen sind:

Einheitliches und etabliertes Begriffsverständnis: Um Menschen vor Diskriminierung und Übergriffen zu schützen, braucht es eine etablierte und anerkannte Arbeitsdefinition von antimuslimischem Rassismus. Bestehende Bemühungen von zivilgesellschaftlichen Organisationen auf EU- und nationalstaatlicher Ebene sollen berücksichtigt und Expert*innen aus diesen Gruppen bei der Entwicklung einer Arbeitsdefinition mit einbezogen werden. Zudem bedarf es einheitlicher Indikatoren zur Erfassung des antimuslimischen Motivs bei Diskriminierungen und Übergriffen.

Einheitliche Erfassung von antimuslimischem Rassismus: Antimuslimische Übergriffe ober- und unterhalb der Strafbarkeit sowie antimuslimisch motivierte Diskriminierung müssen besser erfasst werden. Es bedarf eines bundesweiten Meldesystems mit einer umfassenden und einheitlichen Aufzeichnungs- und Datenerhebungspolitik. Zusätzlich bedarf es einer einheitlichen Falldokumentation durch die Beratungsstellen, die nachhaltig und langfristig finanziert werden muss.

Nachhaltige Finanzierung von Beratungsstellen: Um betroffene Personen emotional und finanziell zu entlasten und vor sekundärer Viktimisierung zu schützen, sollen betroffene Personen die Möglichkeit haben, Übergriffe über Beratungsstellen an die Polizei und die Staatsanwaltschaft  melden zu können und im Strafverfahren von Beratungsstellen vertreten werden zu können. Um dies zu ermöglichen, braucht es sowohl eine rechtliche Grundlage als auch eine nachhaltige und institutionelle Finanzierung von Beratungsstellen. Diese Maßnahme würde auch zur Behebung der Dunkelziffer beitragen, da die Meldung von Übergriffen niederschwelliger gestaltet werden würde.