Referent*in Finanzen
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Muslimische Organisationen in Deutschland bemühen sich seit längerer Zeit, die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu erlangen. Doch nach einem fast 20-jährigen Rechtsstreit entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster im November 2017, dass der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland und der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) weiterhin nicht als Religionsgemeinschaften anzusehen sind und daher keinen Anspruch auf die Einführung eines allgemeinen islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen haben. Trotz dieses rechtlichen Einschnitts gibt es auch von staatlicher Seite Bemühungen, die strukturelle Integration des Islams zu fördern und andere Formen von rechtlicher Anerkennung zu ermöglichen. So wurden in einzelnen Bundesländern wie Hamburg und Bremen mit islamischen Landesverbänden und Moscheezusammenschlüssen Verträge zu rechtlichen Fragen des religiösen Lebens von Muslim*innen abgeschlossen und damit eine Form von Anerkennung und Teilhabe ermöglicht. In anderen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen wird die Übergangslösung eines Beiratsmodells für die Ein- und Durchführung des islamischen Religionsunterrichts herangezogen. Doch die Erfolge und die Fortsetzung der verschiedenen Ansätze zur Gleichstellung des Islams hängen wiederum von politischen wie auch gesellschaftlichen Faktoren ab. Eine große Herausforderung wird daher die immer bestehende „Islamskepsis“ sein, die einerseits von islamfeindlichen Tendenzen, andererseits von radikal-islamischen Entwicklungen und herkunftsbezogenen politischen Kursen verstärkt wird.
Der vorliegende Tagungsband fasst die wichtigsten Beiträge und Empfehlungen aus den Vorträgen und Diskussionen der Referent*innen der Fachtagung „Mittendrin und nicht dabei? Perspektiven auf die Partizipation islamischer Interessensorganisationen“ zusammen, die am 9. und 10. November 2018 im dbb forum Berlin in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e.V. (aej) stattgefunden hat.