Offener Brief der ENAR an die Europäische Kommission: Das Kompetenznetzwerk zur Prävention von Islam- und Muslimfeindlichkeit ist Erstunterzeichner

Offener Brief der ENAR an die Europäische Kommission: Das Kompetenznetzwerk zur Prävention von Islam- und Muslimfeindlichkeit ist Erstunterzeichner

27. Oktober 2020

Das Kompetenznetzwerk zur Prävention von Islam- und Muslimfeindlichkeit – zu dem auch CLAIM gehört – ist Erstunterzeichner des offenen Briefs des ENAR für eine maßgebliche Beteiligung am EU-Aktionsplan der Europäischen Kommission gegen Rassismus

Die unterzeichnenden Organisationen begrüßen den von der Europäischen Kommission am 18. September 2020 veröffentlichten EU-Aktionsplan gegen Rassismus. Zum ersten Mal erkennt die EU ausdrücklich die Existenz struktureller, institutioneller und historischer Dimensionen des Rassismus in Europa an und erkennt die Notwendigkeit, das Problem durch weitreichende Handlungen anzugehen.

Viele Pläne zur Bekämpfung von Rassismus sind in der Vergangenheit auf dem Papier geblieben. Um das Potenzial dieses Aktionsplans zur tatsächlichen Verbesserung des Lebens von Menschen, die von Rassismus betroffen sind auszuschöpfen, müssen klare und messbare Ziele formuliert und eine Dokumentation der Fortschritte aufgesetzt werden.

Daher fordert das European Network Against Racism (ENAR) gemeinsam mit dem Kompetenznetzwerk zur Prävention von Islam- und Muslimfeindlichkeit und 44 weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen in ganz Europa die EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen, Vizepräsidentin Jourova und Kommissarin Dalli auf, sicherzustellen, dass der Aktionsplan ein sinnvolles Instrument der EU wird, um strukturellen Rassismus mit ausreichenden Ressourcen und Fachwissen zu bekämpfen, indem die folgenden Prozesse gestärkt werden:

(Auszug aus dem offenen Brief)

1.    Ein strukturierter und ständiger Teilhabemechanismus für die Zivilgesellschaft

Die Europäische Kommission sollte einen permanenten Ausschuss der Europäischen Kommission zur Bekämpfung von Rassismus einrichten, an dem Nichtregierungsorganisationen, Mitgliedstaaten und Sozialpartner*innen beteiligt sind, um die Umsetzung von Strategien, insbesondere des Rahmens nationaler Aktionspläne gegen Rassismus, zu unterstützen.

Darüber hinaus sollte das Mandat der beiden „high level groups on combating racism“ gestärkt werden, indem ihr Anwendungsbereich auf strukturelle und institutionelle Diskriminierung aufgrund von ethnischen Zuschreibungen ausgedehnt wird. Sie sollten außerdem für die Beteiligung der Zivilgesellschaft geöffnet und von einer regelmäßigen Lenkungsgruppe europäischer Dachorganisationen unterstützt werden, die sich mit Antirassismus und Nichtdiskriminierung befassen.

2.    Ein operatives und  antirassistisches Expert*innenprofil für den*die EU-Koordinator*in gegen Rassismus

Der*die Koordinator*in sollte eine Schlüsselrolle bei der Überwachung der Implementierung und Koordinierung der Maßnahmen in verschiedenen Politikbereichen der Europäischen Kommission spielen und eng mit den Organisationen der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten.

Zu diesem Zweck sollte diese Person auf der Grundlage relevanter Fähigkeiten und Kompetenzen ernannt werden, über ein starkes Fachwissen in Fragen der Rassismusbekämpfung und der Intersektionalität verfügen und aus einer von Rassismus betroffenen Gruppe stammen. Diese Person sollte über gute Kenntnisse der Anti-Rassismus-Bewegungen in Europa verfügen, um das Engagement und die Beteiligung einer breiten Vielfalt von Expert*innen der Zivilgesellschaft zu gewährleisten. Wir fordern auch, dass der Einstellungsprozess fair, klar und transparent ist.

Darüber hinaus sollte der*die Koordinator*in in enger Zusammenarbeit mit den bestehenden Dienststellen der Europäischen Kommission von einem engagierten Team unterstützt werden.

3.    Eine klare Koordinierung der Antirassismus-Arbeit innerhalb der Europäischen Kommission

Wir begrüßen den im Aktionsplan festgelegten umfassenden Handlungsrahmen gegen Rassismus. Es ist jedoch wichtig zu klären, wie der*die Koordinator*in und die verschiedenen Dienste zusammenarbeiten werden, um die Fortschritte zu koordinieren und zu überwachen. Zur Verbesserung der Effizienz der Arbeit und der Koordinierung zwischen den verschiedenen im Aktionsplan hervorgehobenen Arbeitsbereichen fordern wir:

• Die Dienststellen der Generaldirektion Justiz (GD JUST) der Kommission sollen durch eine Neueinteilung aller Teams, die an verschiedenen Formen von Rassismus und Rassendiskriminierung arbeiten, in einer Einheit organisiert werden.  Hierfür sollen mehr Mittel bereitgestellt werden und das Mandat der für Gleichstellung zuständigen Kommissarin gestärkt werden.

•  Die Task Force Gleichstellung soll eng mit diesem Referat zusammenarbeiten, eine spezifische Arbeitsgruppe zum Thema „Mainstreaming Race Equality“ inkludieren, Transparenz über ihre Arbeit gewährleisten und die Zivilgesellschaft einbeziehen.

4.    Zweckorientierte Finanzierung

Der EU-Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus sollte mit speziellen und angemessenen personellen und finanziellen Mitteln umgesetzt werden, auch über spezifische Haushaltslinien für die Dienststellen der Europäischen Kommission. Zusätzlich zu den spezifischen Prioritäten im Rahmen des Programms „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“  und des Europäischen Strukturfonds sollten Mittel für die Umsetzung der Aktionspläne der EU und der Mitgliedstaaten gegen Rassismus bereitgestellt werden.

Den kompletten offenen Brief finden Sie hier: https://www.enar-eu.org/Open-letter-to-European-Commission-Securing-meaningful-participation-for-the-EU

Alle Informationen zum Kompetenznetzwerk zur Prävention von Islam- und Muslimfeindlichkeit unter: www.kompetenznetzwerk-imf-de